Staatliche Unterstützung der Investitionstätigkeit
Die Entscheidung, konkrete Formen der Staatsunterstützung den Subjekten der Investitionstätigkeit zu leisten, wird vom Koordinationsrat für die Unterstützung der Innovationstätigkeit und die Gewährung von staatlichen Garantien der Administration der Region Tomsk getroffen (Vorsitzende des Koordinationsrates O.W. Koslowskaja, erste Vizegouverneurin der Region Tomsk).
Das Reglement des Rates und seine Zusammensetzung wurden durch die Verordnung Nr. 120 des Administrationsschefs (Gouverneurs) der Region Tomsk vom 27.05.2003 verabschiedet. Spätestens zwei Monate nach dem Datum der Antragseinreichung vom Subjekt der Investitionstätigkeit trifft der Koordinationsrat die Entscheidung, konkrete Formen der Staatsunterstützung ihm zu leisten und sein Investitionsprojekt in die „Liste von Investitionsprojekten der Region Tomsk“ aufzunehmen.
Privatunternehmer und kommerzielle Einrichtungen, welche Investitionsprojekte abwickeln, können folgende Formen der Staatsunterstützung in der Region Tomsk beanspruchen:
1. Gewährung der Vergünstigungen bei der unternehmensbezogenen Gewinn- und Vermögenssteuer. Link: Vergünstigung bei der unternehmensbezogenen Vermögenssteuer - in Bezug auf das geschaffene und/oder erworbene Vermögen sowie auf das im Rahmen der Realisierung von Investitionsprojekten eingesetzte Vermögen - macht 50 Prozent der Steuersumme aus, welche in das regionale Budget abgeführt wird.
Die Vergünstigung bei der unternehmensbezogenen Vermögenssteuer der Einrichtungen wird für eine Laufzeit von fünf Jahren gewährt, ab dem ersten Tag des Monats, welcher dem Monat der Inbetriebnahme des entsprechenden Objekts der Hauptmittel folgt.
Bei der Berechnung der unternehmensbezogenen Gewinnsteuer, welche in das regionale Budget abgeführt wird, beträgt die Vergünstigung 13,5 Prozent des Steuersatzes.
Dabei soll die Vergünstigung bei der unternehmensbezogenen Gewinnsteuer nicht höher als 5,26 Prozent des Wertes des geschaffenen und/oder erworbenen sowie im Rahmen der Realisierung des Investitionsprojekts eingesetzten Vermögens sein.
Die angegeben Vergünstigungen werden laut dem Gesetz der Region Tomsk Nr. 30-ОЗ vom 18.03.2003 „Über die Gewährung zusätzlicher Steuervergünstigungen für die Einrichtungen, welche die Investitionstätigkeit in der Region Tomsk ausüben“ gewährt.
1. Aufnahme des Investitionssteuerkredits. Link:
Der Investitionssteuerkredit kann sowohl für unternehmensbezogene Gewinnsteuer der Einrichtungen (dies betrifft den Gewinn, welcher in das regionale Budget abgeführt wird), als auch für regionale Steuern gewährt werden
Der Kreditbetrag hinsichtlich der Gewinnsteuer beträgt 30 Prozent des Wertes der im Rahmen des zu realisierenden Investitionsprojekts gekauften Anlagen und der hinsichtlich der Vermögessteuer 100 Prozent des Wertes der Anlagen.
Der Zinssatz für den Investitionssteuerkredit hinsichtlich der unternehmensbezogenen Gewinn- und Vermögenssteuer beträgt ½ des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der RF. Der Zinssatz für den Investitionssteuerkredit hinsichtlich anderer regionalen Steuern macht ¾ des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der RF aus.
Der Investitionssteuerkredit wird für eine Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren gewährt.
Die Bedingungen und Verfahren der Gewährung des Investitionssteuerkredits werden durch das Gesetz der Region Tomsk Nr. 31-ОЗ vom 18.03.2003 „Über den Investitionssteuerkredit in der Region Tomsk“ reglementiert.
2. Gewährung von Vergünstigungen an die Teilnehmer der Investitionsprojekte. Link:
Die Wirtschaftssubjekte, die in der Region Tomsk Investitionsprojekte realisieren, können Zuschüsse zur Deckung der durch die Realisierung von Investitionsprojekten bedingten Kosten und zur Erstattung eines Teils von Kosten beanspruchen. Dazu gehören folgende Kosten:
1) Zinszahlung laut Kreditverträgen
Zuschüsse werden in Höhe von 8 Prozent p.a. gewährt und sind nicht höher als Zinszahlung laut Kreditvertrag sowie als 2500 Rubel pro Jahr.
2) Leasingzahlungen
Zuschüsse werden in Höhe von 8 Prozent p.a. des Leasing-Restbetrags gewährt und sind nicht höher als 2500 Rubel pro Jahr(unter Berücksichtigung der bereits entrichteten Zahlungen).
3) Zahlung von Franchise- und Subfranchisegebühren
Bei einer fixen Einmalzahlung werden Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der fixen Einmalzahlung gewährt und sind nicht höher als 2500 Rubel.
Bei den regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen machen Zuschüsse 50 Prozent der regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen aus und sind nicht höher als 2500 Rubel.
In Bezug auf Prozent vom Erlös betragen Zuschüsse ½ des im Vertrag vereinbarten Prozentsatzes des Erlöses und sind nicht höher als 2500 Rubel pro Jahr.
4) Vorbereitung der korporativen Obligationsanleihen
Die zu gewährenden Zuschüsse sind nicht höher als tatsächliche Kosten für die Vorbereitung der korporativen Obligationsanleihen sowie nicht höher als 2500 Rubel
5) Bedienung von korporativen Obligationsanleihen
Zuschüsse werden nach dem Abschluss des fälligen Kuponzeitraums gewährt und betragen 8 Prozent p.a. der Obligationsanleihe, die im Rahmen der Projektrealisierung beschaffen wurde und auf die Gründung, Modernisierung und Gewinnung der Hauptmittel gerichtet ist. Diese Zuschüsse sind nicht höher als 2500 Rubel pro Jahr.
6) Bezahlung des technischen Anschlusses an das Starkstromnetz
Zuschüsse werden einmalig in Hohe von 50 Prozent des festgesetzten Betrags für den technologischen Anschluss gewährt und sind nicht höher als 2500 Rubel.
7) Kommissionskosten für Akkreditiveröffnung und -bedienung
Die zu gewährenden Zuschüsse betragen 50 Prozent der bezahlten Kommissionskosten für Akkreditiveröffnung und -bedienung (einschließlich der Bezahlung folgender Dienstleistungen an die Emissionsbank: Akkreditiveröffnung und –bestätigung, Akkreditiv-Diskontierung, Akkreditiv-Zahlung) und sind nicht höher als 2500 Rubel pro Jahr.
Die Bedingungen und Verfahren der Zuschussgewährung werden durch die Anordnung der Administration der Region Tomsk Nr. 27a vom 22.02.2008 „Über die Gewährung von Zuschüssen zur Kostendeckung bei der Warenproduktion (einschließlich des Warenabsatzes), Erfüllung von Arbeiten und Dienstleistung im Rahmen der Realisierung von Investitionsprojekten“ reglementiert.
Das Verfahren der Expertisedurchführung von Projekten, welche die Staatsunterstützung beanspruchen, wird durch die Verordnung des Gouverneurs der Region Tomsk Nr. 294-р vom 04.06.2007 genehmigt.
Die Verpflichtungen bezüglich der Vorbereitung von Fragen über die Gewährung der Staatsunterstützung an die Subjekte der Investitionstätigkeit werden dem Departement für Investitionen der Administration der Region Tomsk auferlegt.
Beratung hinsichtlich des Aufsetzens des Antrags und der Verfahren für die Projekterörterung:
Lisok Elena Sergeevna, Beraterin des Ausschusses für Investitionspolitik des Departements für Investitionen der Administration der Region Tomsk
Tel.:+7(3822)510935
E-mail: lisok@tomsk.gov.ru,
pl. Lenina, 6, 634069 Tomsk
Außerdem werden in der Region Tomsk Programme zur Unterstützung des Klein- und Mittelstandsunternehmertums auf Kosten des föderalen und regionalen Budgets abgewickelt.
Version fuer DruckGesprachspartner
Tatjana Isakowa
i. V. Vorsitzende des Ausschusses für Investitionspolitik, stellvertretende Leiterin des Departements für Investitionen der Administration der Region Tomsk
Tel.: +7 (3822) 510860
E-Mail: isakova@tomsk.gov.ru
